Zahlreiche Ermäßigungen für Kinder und Jugendliche – auch bei der Busnutzung.
Landkreis Schweinfurt. Bis zu den Pfingstferien 2022 ist es nicht mehr weit und auch die langen Sommerferien stehen vor der Tür. Das bedeutet, es bleibt genügend Zeit für Freizeitaktivitäten hier in der Region. Die Kommunale Jugendarbeit des Landkreises Schweinfurt empfiehlt allen Kindern und Jugendlichen, die die Ferien Zuhause und damit in der Region Schweinfurt verbringen, den Ferienpass der Stadt Schweinfurt.
In folgenden Gemeinden des Landkreises können die Ferienpässe in Kürze erworben werden: Bergrheinfeld, Dittelbrunn, Euerbach, Geldersheim, Gerolzhofen, Gochsheim, Grafenrheinfeld, Niederwerrn, Poppenhausen, Röthlein, Schonungen, Schwebheim, Sennfeld, Stadtlauringen, Üchtelhausen, Waigolshausen und Werneck – nur solange der Vorrat reicht.
Der Verkauf der Ferienpässe läuft ausschließlich über die genannten Gemeinden.
Der große Ferienpass für die Pfingst- und Sommerferien kostet 44 Euro ohne kostenlose Busnutzung und ist ab dem 30. Mai 2022 in den Gemeinden erhältlich. Der kleine Ferienpass gilt ausschließlich in den Sommerferien und ist für 35 Euro ohne kostenlose Busnutzung ab dem 27. Juni 2022 erhältlich.
Einige Gemeinden geben Vergünstigungen auf den Pass, dies kann in den Gemeinden erfragt werden.
Wenn Kinder und Jugendlichen auch die Buslinien der Stadtwerke Schweinfurt in den Ferienzeiten mitnutzen möchten, kostet der große Ferienpass (für Pfingst- und Sommerferien) 80 Euro mit Busnutzung und der kleine Ferienpass (nur Sommerferien) 60 Euro.
Die Leistungen des Ferienpasses sind:
– täglich einmal gebührenfreier Eintritt in das „Sport- und Freizeitbad Silvana“
– Ermäßigung beim Ferienprogramm der Stadt Schweinfurt in den Sommerferien
– nur bei Buchung der Bus-Nutzung: beliebig viele Busfahrten im gesamten Liniennetz der Stadtwerke Schweinfurt
– viele andere Einrichtungen und Geschäfte gewähren ebenfalls Ermäßigungen, wie zum Beispiel: Freizeiteinrichtungen, Kletterwälder, Abenteuerspielplätze oder Natur-/Erlebnisparks
Teilnahmeberechtigt sind Kinder und Jugendliche (bis einschließlich Geburtsjahrgang 2004), die allgemeinbildende Schulen besuchen. Ab dem Geburtsjahr 2007 ist ein Schülerausweis erforderlich. Beim beabsichtigten Besuch der FOS/BOS muss eine Anmeldebestätigung der FOS/BOS vorgelegt werden. Bei arbeitslosen Jugendlichen ohne Arbeitslosengeldbezug oder ähnlichem, bis einschl. Geburtsjahrgang 2004, ist eine Bescheinigung der Agentur für Arbeit notwendig. In jedem Fall ist ein aktuelles Passbild mitzubringen.