Verein „Frauen helfen Frauen“ e.V. hat neuen Vorstand

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Von links: Pia Memmel, Dagmar Flakus, Alona Isheim, Sabine Dreibholz, Anja Barchmann, Beate Kubitza-Lun. Foto: Willi Schmitt

Neuer ehrenamtlicher Vorstand des Vereins „Frauen helfen Frauen“ e.V.
Trägerverein des Frauenhauses für die Region Main-Rhön in Schweinfurt und der Fachberatung bei häuslicher und sexualisierter Gewalt.

Bei der letzten Mitgliederversammlung des Vereins „Frauen helfen Frauen“ wurde ein neuer Vorstand gewählt. Zu Pia Memmel, seit 2013 im Vorstand und Anja Barchmann, seit 2021 Vorstandsfrau wurde Beate Kubitza-Lun in den Vorstand gewählt und komplettiert das Gremium.
Die Geschäftsführerin des Vereins Dagmar Flakus sowie die beiden fachlichen Leitungen, Sabine Dreibholz (Frauenhaus) und Alona Isheim (Fachberatungsstelle) bilden den erweiterten Vorstand. Sie leiten das operative Geschäft.

Die ersten Frauenhäuser in Deutschland
Der Verein „Frauen helfen Frauen“ wurde 1979 von frauenbewegten Initiatorinnen ins Leben gerufen, um ein autonomes Frauenhaus zu eröffnen. Ziel war es, unabhängig von einem Wohlfahrtsverband – autonom – ein Schutzhaus für von häuslicher Gewalt betroffene Frauen und Kinder aufzubauen und patriarchale Gewalt zu bekämpfen. Die Basis allen Handels bildete die These, dass alle Frauen gleichermaßen struktureller patriarchaler Macht und Gewalt ausgesetzt sind und alle Frauen als Benachteiligte in einem Boot sitzen.
Im Laufe der Zeit entstanden deutschlandweit immer mehr Frauenhäuser, sowohl autonome mit egalitären Personalstrukturen als auch Verbandshäuser mit Geschäftsführungen und Leitungsebenen. Einige Jahre lang herrschte ein ideologischer Unterschied zwischen den Schutzeinrichtungen, aber auch ein Kampf um staatliche Förderung und Akzeptanz. Die autonomen Häuser mussten sich über Jahre mit äußerst bescheidenen Zuständen zufriedengeben, was bedeutete: Extrem kleine Räumlichkeiten, sehr beengte, einfache Wohnverhältnisse für Frauen und Kinder, gespendetes Mobiliar kleine, lärmbelastete Büros und immerwährende Selbstausbeutung. Ohne massive ehrenamtliche Arbeit und (Frauen)solidarität hätten die autonomen Frauenhäuser die ersten Stunden nicht überlebt.

Vor 40 Jahren war aller Anfang schwer
Vieles aus der Zeit mutet heutzutage anachronistisch an. Einander fremde Frauen und Kinder mussten sich ein Zimmer teilen, von einem eigenen Bad ganz zu schweigen. Doch die Not und die gegenseitige Unterstützung schweißte zusammen und machte stark. Es war die Zeit des Aufbruchs mit dem Gefühl Wir schaffen das! Wir wollen nicht nur ein paar Krümel, wir wollen unseren Teil vom ganzen Kuchen.
In der Gesellschaft galt das Thema Häusliche Gewalt vor 40 Jahren allgemein als Nestbeschmutzung, die Frauenhausmitarbeiterinnen als Emanzen oder gar Männerhasserinnen und die misshandelten Frauen als schlechte Frauen, die die Gewalt des Partners selbst provoziert und verdient hätten. Außerdem wurde davon ausgegangen, dass Partnergewalt ein Unterschichtsproblem sei. „Pack schlägt sich, Pack verträgt sich“ hörten wir nicht nur von PolizeibeamtInnen. Auch in den Verwaltungen und Ämtern wurde jahrzehntelang den Frauen und Kindern ihr Schicksal angelastetet und insbesondere die ökonomische Besserstellung des Mannes als sein Privileg in Trennungssituationen betont. Er konnte im großen Eigenheim wohnen bleiben, während die Frau und die Kinder aus dem gewohnten Umfeld gerissen wurden, Arbeit, Schule, Kindergarten und Freunde aufgeben und in eine kleine Wohnung ziehen mussten.
Die Rolle der Polizei und Justiz wurde häufig von nicht wenigen Frauenhausmitarbeiterinnen kritisch gesehen bis hin zur Gegnerschaft.
Andererseits war es in den Anfangsjahren unstrittig, dass gerade Kleinkinder und Babys bei der Mutter bleiben und auch keine Übernachtungen bei Umgangskontakten gewährt werden. Die Rollenzuschreibungen und Geschlechterklischees wurden zementiert in den Sorgerechtsauseinandersetzungen. Mit dem Aufkommen der Väterrechtsbewegung kippte die Haltung ins Gegenteil: Wurden die Frauen z.B. vom Jugendamt erst zum Schutz der Kinder vor der väterlichen Gewalt zur Trennung gedrängt, sollten sie sofort nach Einzug ins Frauenhaus Bindungstoleranz beweisen und großzügigen Umgang gewähren. Dabei wurde durchaus mit Konsequenzen in Bezug auf das Aufenthaltsbestimmungsrecht gedroht.
Die Mutter und die Kinder sollten die häusliche Gewalt vergessen, quasi die Re-Set-Taste drücken und einen Neuanfang wagen. Die Gewalt war ja nun beendet, alles war gut. Es sollte vor Gericht keine schmutzige Wäsche mehr gewaschen-, die Paarebene von der Elternebene sauber getrennt und so schnell wie möglich nach dem Bechleunigungsgebot das Beste für die Kinder entwickelt werden. Die Gewalt sollte überwunden werden, indem sie einfach ignoriert wurde. Kein Blick zurück, keine Konfrontation des Täters mit seinen Aggressionen, keine Verantwortungsübernahme. Konnte eine Frau die Gewalterfahrungen nicht einfach so abschütteln oder wurde sie psychisch instabil, wurde es ihr angelastet oder gar behauptet, sie sei schon immer überfordert gewesen und der Mann hätte doch allen Grund, mal auf den Tisch zu hauen. Eine klassische Täter-Opfer-Umkehr, eine Identifikation mit dem Stärkeren, die Übernahme patriarchaler Machtstrukturen durch staatliche Stellen war Gang und Gäbe.

Professionalisierung, Etablierung, interdisziplinäre Kooperation
Im Laufe der Zeit näherten sich die verschiedenen Frauenhäuser inhaltlich und konzeptionell an und die Arbeit in den Häusern wurde professionalisiert. Es entstanden eigene Konzepte für die Arbeit mit gewaltbetroffenen Kindern und Frauen, die uneingeschränkte Parteilichkeit mit den Frauen wich einer kritischen Parteilichkeit, gewaltbetroffenen Frauen wurden nicht mehr ausschließlich als Substrat von Herrschaft gesehen. Die eigene Rolle als Sozialpädagogin im Arbeitskontext wurde problematisiert, das Aufgabenspektrum erweitert und spezialisiert, Leitungsfunktionen etabliert. Das Thema Häusliche Gewalt wurde zum Forschungsgegenstand, es wurde zum Studienschwerpunkt an den Universitäten und in die Mitte der Gesellschaft gerückt. Im Zuge dessen wurden flankierende Maßnahmen installiert, Zugangshürden gesenkt, das Frauenunterstützungssystem weiter ausdifferenziert sowie flankierende Maßnahmen ergriffen (Gewaltschutzgesetz, Second Stage /eine Anschlusswohnung im Frauenhaus mit geringer Betreuung), Ausbau der Beratungsinfrastruktur, Dolmetscherdienste, barrierefreie-arme Zugänge, proaktive/zugehende Beratungs- und Interventionsstellen, bundesweite Hotlinie/ Hilfetelefon, Verfahrensbeistände als Anwälte für die betroffenen Kinder u.v.a.m.).
Es wurden vor Ort Runde Tische Häusliche Gewalt initiiert, an denen alle Verfahrensbeteiligte wie die Polizei, Justiz, AnwältInnen, Beratungsstellen, Jugendämter, Gutachter, Verfahrensbeistände sich austauschen und fortbilden. Immer deutlicher kristallisierte sich heraus, dass ein Ende der Gewalt und eine neue, stabile Lebensperspektive für die Frauen und Kinder nur in interdisziplinärer Kooperation auf Augenhöhe erreicht werden kann.

Die Istanbul-Konvention
Die seit August 2018 in Deutschland rechtsgültige Istanbul-Konvention (IK) – Übereinkommen des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt- stellt klar, dass in allen Entscheidungen zum Sorge- und Umgangsrecht die Sicherheit der von Gewalt betroffenen Frauen und Kinder gewährleistet sein muss. Es soll ein Paradigmenwechsel stattfinden. Statt kooperierender Elternschaft nach der Trennung oder dem Recht des Kindes auf Umgang mit beiden Elternteilen steht nunmehr das Recht auf Schutz der Kinder und der Mutter vor weiterer Gewalt im Focus. Dieser Paradigmenwechsel muss nun auch in eine veränderte Praxis bei den Familiengerichten münden. Dazu ist noch viel Überzeugungsarbeit in verschiedenen Gremien zu leisten, bei denen die Frauenhausmitarbeiterinnen mit ihrer Expertise gefragt sind.
Ein weiteres Topthema ist nach wie vor der nicht funktionierende Gewaltschutz. Immer noch werden viel zu viele Femizide in Deutschland verübt und die Gewaltschutzanordnungen nicht konsequent umgesetzt, die Schutzanordnungen bleiben lückenhaft, die Polizei und Strafverfolgungsbehörden sind überlastet. Die in der Diskussion befindlichen Fußfesseln für Gewalttäter zur Kontrolle der Einhaltung des Kontaktverbotes wären eine sinnvolle Maßnahme zur Gefahrenabwehr. Auch hier bleiben wir Frauenhausmitarbeiterinnen am Ball.

Die Finanzierung der Frauenhäuser
Das Thema Geld und Qualität begleitet uns von Anfang an. Mittlerweile arbeiten wir auf einem ganz anderen Niveau und spüren die Wertschätzung anderer Professionen und der breiten Öffentlichkeit. Die Frauenhausmitarbeiterinnen streben eine einzelfallunabhängige solide pauschale Förderung an.
So bleibt weiterhin viel zu tun, damit für alle Frauen und Kinder ein Leben ohne Gewalt möglich ist.
Der Verein „Frauen helfen Frauen“ wird sich stets dafür einsetzen und zu Wort melden.