Kundgebung am Internationalen Tag der Arbeit,  1. Mai, in Schweinfurt

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DGB: Hans Beer spricht am 1. Mai 2024 in Schweinfurt

Der DGB Kreisverband Schweinfurt lädt zur Kundgebung am Internationalen Tag der Arbeit,  1. Mai, um 11 Uhr mit anschließendem Familienfest ein. Auf dem Schweinfurter Marktplatz wird mit Hans Beer Frankens IG BAU- Chef zum diesjährigen Motto „Mehr Lohn, mehr Freizeit, mehr Sicherheit“ sprechen.

Schweinfurts DGB Kreisvorsitzender Martin Schmidl eröffnet um 11 Uhr die Kundgebung. Sie enthält einen aktuellen Beitrag der IG Metall zu SOS Kugellagerstadt.

Das diesjährige Motto des DGB bezieht sich auf die ureigenste Aufgabe der Gewerkschaften. Den Abschluss von Tarifverträgen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen für die Arbeitnehmenden. Durch drei Jahre hoher Inflationsraten ist die Kaufkraft der Arbeitnehmerschaft zurückgegangen, gleichzeitig ist die Arbeitsplatzsicherheit für viele Beschäftigte, gerade in Schweinfurt, auch gesunken. In diesen Zeiten braucht es starke Gewerkschaften, um die Interessen der abhängig Beschäftigten kraftvoll vertreten zu können. Hans Beer wird sich in diesem Zusammenhang mit den Stimmen auseinandersetzen, die das Streikrecht der Arbeitnehmer und ihren Gewerkschaften beschneiden wollen. Die Positionen des DGB zu den Europawahlen werden am internationalen Tag der Arbeit in Schweinfurt auch nicht fehlen.

Ab 12 Uhr startet das Familienfest mit Musik von „Cräcker“ und einem reichhaltigen Verpflegungsangebot. Rund um den Kundgebungsplatz werden Info- Stände von Verbänden und Parteien zum Gespräch einladen. Kinder dürfen sich auf den Spielbus Max freuen.

Uns erreichte am 25.4.2024 noch folgende Mitteilung:
Frank Firsching, Gedanken zum 1. Mai 2024: „Wer das Streikrecht beschneiden will, hat es auf die arbeitenden Menschen abgesehen!“
Unterfrankens DGB- Chef Frank Firsching widmet seinen Beitrag zum internationalen Tag der Arbeit 2024 den Arbeitnehmerrechten in unserer freiheitlich- demokratischen Grundordnung, die am 23. Mai ihren 75. Geburtstag feiert.

„Es gibt Reflexreaktionen im gesellschaftlichen Diskurs, nach denen man die Uhr stellen kann. Kommt es in Tarifverhandlungen mehrfach zu Streikaktionen in Bereichen, die das öffentliche Leben betreffen wie beispielsweise den Bahn- oder Flugverkehr, erschallen die Rufe von Wirtschaftsliberalen über Konservative bis hin zu Kaisertreuen nach Einschränkungen des Streikrechts unüberhörbar. Sind mit den Streiks gewerkschaftliche Erfolge verbunden, ertönen diese Stimmen umso schneller und eindringlicher.

Die einen fürchten um die Gewinnmargen von Konzernen, den anderen geht es um die Machtverhältnisse zwischen den Arbeitenden und den Kapitalbesitzenden nach dem Motto „es muss klar sein, wer Herr im Hause ist“.

Legt man Hand an das Streikrecht, um diese Ziele zu verfolgen, geht es um nichts Geringeres als um die freiheitlich- demokratische Grundordnung des Landes. Das Streikrecht ist über die Koalitionsfreiheit ebenso Bestandteil der demokratischen Verfasstheit wie die Meinungsfreiheit, die Versammlungsfreiheit oder die Pressefreiheit.

Dabei sollte nicht vergessen werden, dass unser Streikrecht von vorneherein politische Streiks für bessere Renten oder eine gerechtere Gesellschaft ebenso ausschließt wie beispielsweise Generalstreiks. Unser Streikrecht ist also schon eingeschränkt.
Zulässig sind Streiks nur zur unmittelbaren Durchsetzung tariflicher Forderungen. Dieses Recht soll für ein Gleichgewicht zwischen den Arbeitnehmerinteressen und den Arbeitgeberinteressen sorgen. Das reicht freilich nicht aus, um ein Gleichgewicht der Interessen herzustellen. Ist es die doch die Arbeitgeberseite, die über Produktionsverlagerungen oder Investitionen entscheidet.

Zum 75. Geburtstag des Grundgesetzes der Bundesrepublik am 23. Mai dieses Jahres erinnere ich gerne am Tag der Arbeit daran, dass freie Gewerkschaften mit verbrieften Arbeitnehmerrechten nur in echten Demokratien existieren können. Das Streikrecht gehört zu diesen verbrieften Rechten. Wer es beschneiden will, hat es auf die arbeitenden Menschen abgesehen!